Von Beginn der Schwangerschaft an hat jede Frau

Anspruch auf Hebammenhilfe, welche von der Krankenkasse

laut Hebammengebührenverordnung übernommen wird.

 

Ich als Hebamme möchte Sie durch diese aufregende und spannende Zeit begleiten und Ihnen bei Fragen, Beschwerden und Sorgen als Vertrauensperson zur Seite stehen.

 

Die Schwangerenvorsorge kann von mir alleine oder im Wechsel mit dem Gynäkologen durchgeführt werden.


Hierzu gehört dass Ertasten des Kindes von außen und das Messen des Leibesumfanges (Kontrolle von Gewicht und Länge), Hören der kindlichen Herztöne, Blutdruckkontrollen, Blutentnahmen, Urin- und vaginale Untersuchungen mit ph-Wert-Bestimmung, sowie Ernährungsberatung und Hilfe bei Beschwerden in der Schwangerschaft. (Mutterschaftsrichtlinien)
Dieses wird im Mutterpass dokumentiert.